Schallschutz

Unerwünschter Schall ist im Gebäude einer der größten Störfaktoren für die Nutzer und die Anforderungen sind nur durch sorgfältige Planung zu erfüllen. Besonders für Wohnnutzungen müssen die Anforderungen des baulichen Schallschutzes von Beginn an berücksichtigt werden, aber auch Nichtwohngebäude haben in Teilbereichen oft zu berücksichtigende Schutzanforderungen.

Es wird zwischen Schallemissionen die von außen auf das Gebäude einwirken und interne Schallquellen (Luftschall, Trittschall und haustechnischen Anlagen) unterschieden.

Durch entsprechende bauliche Maßnahmen wird die Schallübertragung abgemindert.

Für das Baugenehmigungsverfahren ist ein Nachweis über den baulichen Schallschutz erforderlich.

Der rechnerische Schallschutznachweis wird im Hochbau nach der DIN 4109 und den VDI-Richtlinien geführt.