ENEV/Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird seit 2001 regelmäßig durch den Bund als Gesetzesvorgabe fortgeschrieben, in der sowohl bauphysikalische Grenzwerte für die Beschaffenheit der Gebäudehülle, als auch der Anlagentechnik festgelegt sind.

Diese umfasst sowohl Grenzwerte für Neubaumaßnahmen als auch für den Gebäudebestand bei Wohn und Nichtwohngebäude.

Die Einhaltung bestimmter EnEV-Vorgaben, sowie die Erstellung dieses Dokumentes, ist für eine Neuvermietung bzw. den Neuerwerb einer Immobilien seit 2014 verpflichtend und der EnEV-Ausweis darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Gebäuden in der Regel auszuhängen.

Aus einem Diagramm ist der Energieverbrauch bzw. –bedarf des Gebäudes auf Basis einer idealisierten Berechnung ersichtlich und zusätzlich für den Gebäudebestand mit Modernisierungsempfehlungen ergänzt.

(Quelle: Energieeinsparverordnung 2014 Anhang)